Livonius | van Rienen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ist aus der im Jahr 2004 gegründeten Kanzlei Livonius Rechtsanwälte hervorgegangen. Die Kanzlei ist auf die Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts spezialisiert, aber auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts tätig. Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten und verteidigen Einzelpersonen und Unternehmen im Vorfeld und in allen Abschnitten behördlicher oder unternehmensinterner Ermittlungsverfahren sowie parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.
Die Beratung macht dabei nicht an den Landesgrenzen halt, sondern umfasst auch grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Verfahren. Umfangreiche Verfahren erfordern gerade im Unternehmenskontext oft eine enge Koordination mit anderen Strafverteidigern, Kollegen aus anderen Rechtsgebieten (insbesondere Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Kapitalmarktrecht), Rechtsabteilungen und Unternehmensverteidigern. Hierfür kann auf ein umfassendes Netzwerk aus bewährten Kollegen im In- und Ausland zurückgegriffen werden.
Die Kanzlei wird regelmäßig in der Fachpresse als eine der führenden Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht genannt.
Dr. Barbara Livonius – geb. 1966 in Frankfurt am Main – studierte und promovierte in München. 1993 trat sie als Syndikus in die zentrale Rechtsabteilung der Deutsche Bank AG in Frankfurt ein und arbeitete dort im Bereich des Kredit- und Insolvenzrechts. 1999 übernahm sie die Leitung der Rechtsabteilung der Deutschen Bank 24 – später Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Schon als Syndikus war sie mit strafrechtlichen Themenstellungen befasst.
Anfang 2004 gründete sie die Kanzlei LIVONIUS Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts tätig war. Seitdem war sie unter anderem mit den Verfahren Deutsche Bank – CO2-Emissionshandel (Umsatzsteuerhinterziehung) und Kirch (Prozessbetrug), Porsche – Übernahme VW (Marktmanipulation), Einsturz Kölner Stadtarchiv (fahrlässige Tötung), Sal. Oppenheim (Untreue), SachsenLB (Untreue), Cum/Ex (Steuerhinterziehung), Diesel (Betrug), Beratung im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (Cum/Ex, Wirecard) befasst.
Dr. Rafael van Rienen – geb. 1983 in Bonn – studierte und promovierte in Bonn. Nach seinem zweiten Staatsexamen Anfang 2010 und einer anschließenden Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter im Kölner Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer begann er sein LL.M.-Studium an der University of Chicago. Nach Abschluss seines Masterstudiums im Sommer 2011 absolvierte er anschließend noch das Bar Exam im Bundesstaat New York und ist seit Januar 2012 auch dort als Attorney at Law zugelassen. Im Oktober 2011 begann er seine Anwaltslaufbahn im Washingtoner Büro der Kanzlei Latham & Watkins LLP im Bereich „White Collar & Investigations“, bis er 2012 in das Frankfurter Büro der Kanzlei wechselte. Dort war er weiterhin im Bereich White Collar tätig bis er im August 2017 als Salary Partner zu Ufer Knauer wechselte. Seit Juni 2020 war er in der Kanzlei LIVONIUS Rechtsanwälte tätig und Gründungspartner der Kanzlei Livonius | van Rienen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Dr. van Rienen hat im Jahr 2017 den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und ist seit 2023 Fachanwalt für Strafrecht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassten in den letzten Jahren insbesondere die Verteidigung in Cum/Ex-Verfahren, die Begleitung und Beratung im Rahmen von internen Ermittlungen wegen Korruptionssachverhalten, die Verteidigung im Rahmen des sog. Dieselskandals, die Beratung und Vertretung im Verfahrenskomplex Wirecard, die Verteidigung in einem Umfangsverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung ausländischer Amtsträger durch Angestellte eines international tätigen Konzerns sowie verschiedene Verfahrenskomplexe mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Zuvor war Dr. van Rienen in U.S.-Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen und Einzelpersonen im deutschsprachigen Raum (betr. Finanz- und Wirtschaftssanktionen, FATCA, Diesel) tätig.
Wir beraten und verteidigen in allen Abschnitten und im Vorfeld von behördlichen, unternehmensinternen, nationalen und internationalen Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Zu unseren Kernkompetenzen und unserer langjährigen Erfahrung zählen insbesondere: